Hinweise zur Neutralität in der politischen Bildung
durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen
Auch in unserem benachbarten Bundesland Thüringen wird sich selbstverständlich mit angeblichen „Neutralitätsanforderungen“ auseinandergesetzt. In einem Schreiben an die Jugendämter umreist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen den gesetzlich festgelegten Bildungsauftrag mit besonderem Bezug auf das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), die Ziele und grundlegenden Werte Politischer bzw. Demokratischer Bildung, und die Rolle des Beutelsbacher Konsens. Auch das Ministerium benennt klar, dass Politische Bildung nicht neutral sein kann, sondern sich auf die Werte im Grundgesetzt und demokratischer Prinzipien, wie Gleichheit, Freiheit und Partizipation beziehen muss. Des Weiteren wird darauf eingegangen, welche extremistischen Parteien in Thüringen aktiv sind und wer bei Problemen unterstützen kann.